Weltweite Überführungen

Weltweite Überführung Einbalsamierung – Embalming
Folgendes können wir für Sie tun:

Weitere Informationen

Rückführungen in die BRD

 

Sie möchten Ihre Verstorbenen außerhalb der BRD in heimatlichem Boden bestattet wissen?

In der Regel dauert die Rücküberführung ins Ausland mehrere Tage, je nach Land eventuell auch ein bis zwei Wochen. Deshalb schreiben viele Länder, aber auch Flug- oder Bahngesellschaften, hierfür eine vorherige Konservierung des Verstorbenen zum Grenzübertritt zwingend vor.

Dafür sind wir Ihr qualifizierter Ansprechpartner und garantieren, dass eine offene Aufbahrung zur Abschiednahme selbst nach mehreren Tagen, ja sogar nach bis zu drei Wochen, noch möglich ist. So haben auch die in der Heimat verbliebenen Angehörigen und Freunde die Möglichkeit, in Würde am geöffneten Sarg von der Verstorbenen Abschied zu nehmen.

Info: Bei der Überführung ins Ausland, insbesondere bei Flugüberführungen, ist eine Einbalsamierung der Verstorbenen Person zwingend erforderlich.

Zu den Ländern, in denen eine Einbalsamierung gesetzlich vorgeschrieben ist, gehören beispielsweise Portugal, Griechenland und Spanien. Aber auch bei Überführungen nach Nordamerika wird diese üblicherweise vorgenommen.

Gerne beraten wir Sie zum Thema Überführungen.

Durch unsere Erfahrung und einem weltweiten Netzwerk an Partnerunternehmen können wir eine schnelle und kostengünstige Rücküberführung per Flugzeug oder auf dem Landweg organisieren. Wir kümmern uns um alle notwendigen Formalitäten mit den zuständigen Behörden und Konsulaten im In- und Ausland. Durch die Zusammenarbeit mir einem Übersetzungsbüro können wir die dafür erforderlichen Urkundenübersetzungen innerhalb kürzester Zeit beschaffen.

 

Thanatopraxie
Rekonstruktion

Auch bei verstorbenen Unfallopfern kann ein Thanatologe wertvolle Hilfe leisten. Durch die Rekonstruktion von Unfalltoten werden die Verstorbenen auch nach traumatischen Einflüssen menschenwürdig für die Angehörigen aufgebahrt.

Einbalsamierungen

Einbalsamierungen sind notwendig, wenn der Zustand des Verstorbenen eine offene Aufbahrung nicht zulassen würde, die Zeit bis zur Beerdigung länger als normal ist, oder der Verstorbene ins Ausland überführt werden muss.

Hier noch ein informativer Link zum Thema Einbalsamierung: Embalming bei bestatterweblog.de

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